Diese Schweizer Prüfmetrik ist vergleichbar mit der deutschen DIN 4102 für Einzelmaterialien im Brandschacht und gliedert sich in zwei eigenständige Testphasen:

  1. Ermittlung des Brennbarkeitsgrads (Klassen 3 bis 5): Die Stoffprobe wird vertikal montiert und am unteren Rand für 3 bzw. 15 Sekunden beflammt. Bewertet werden Nachbrennzeit, Nachglühzeit, zerstörte Probenlänge und die Kinetik der Flammenfront. Insgesamt werden 20 Proben aus 3 laufenden Metern geprüft. Das Schmelzverhalten und brennendes Abtropfen fließen in die Dokumentation ein.

    Die Vergabe erfolgt von Stufe 3 (leicht brennbar) über Stufe 4 (normal brennbar) bis zu Stufe 5 (schwer brennbar). Der Brennbarkeitsgrad 5 wird vergeben, wenn mindestens 18 der 20 Proben die Grenzwerte (Nachbrennzeit max. 5 Sekunden, beschädigte Länge max. 150 mm) einhalten.

  2. Ermittlung der Rauchdichte (Qualmgrade nach VKF): Gemäß den Richtlinien der Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen (VKF) wird die Probe in einer geschlossenen Prüfkammer bis zum vollständigen Abbrand beflammt. Die Qualmbildung wird photometrisch über die maximale Lichtabsorption klassifiziert:

    • Qualmgrad 1: Starke Qualmbildung (maximale Lichtabsorption > 90 %)

    • Qualmgrad 2: Mittlere Qualmbildung (maximale Lichtabsorption > 50 – 90 %)

    • Qualmgrad 3: Geringe Qualmbildung (maximale Lichtabsorption 0 – 50 %)

Anwendungsbeispiel: Erreicht ein Bezugsstoff die Schweizer Klassifizierung 5.2, bedeutet dies im technischen Nachweis: schwer brennbar (Brennbarkeitsgrad 5) kombiniert mit einer mittleren Qualmbildung (Qualmgrad 2).