Brandschutznormen im Überblick
Im gewerblichen und öffentlichen Bereich (Objektbereich wie Hotels, Gastronomie, Büros, Schulen, Pflegeheime und Krankenhäuser) ist der lückenlose Nachweis von Brandschutznormen gesetzlich verankert. Er dient dazu, die unkontrollierte Brandausbreitung durch Unachtsamkeit effektiv zu verhindern. Textilien und Polstermöbel, die diese anspruchsvollen, standardisierten Prüfverfahren akkreditierter Institute erfolgreich durchlaufen, gelten als schwer entflammbar.
Für Planer, Architekten und Brandschutzbeauftragte haben wir nachfolgend die relevanten nationalen und europäischen Prüfverfahren, Klassifizierungen und Kennzahlen präzise zusammengefasst.
Im internationalen Objektbereich werden Polsterschäume und Bezüge häufig nach der britischen Norm BS 5852 zertifiziert. Dieses Verfahren stellt hohe physikalische Anforderungen an den Verbund und korreliert in den oberen Stufen mit dem deutschen Papierkissentest.
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Die DIN 4102 klassifiziert reine Materialien und Stoffe nach ihrem Brennbarkeitsgrad (DIN 4102-1) und Bauteile nach ihrer Feuerwiderstandsfähigkeit (DIN 4102-2) in die Kategorien A (nichtbrennbar) und B (brennbar)
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Streng genommen gibt es eine B1-Zertifizierung für komplette Möbel jedoch nicht, da diese aufgrund ihrer Abmessungen nicht in den standardisierten Brandschacht passen. Zudem sind Möbel keine homogenen Baustoffe, sondern komplexe Materialverbünde.
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Die DIN EN 45545-2 definiert die werkstoffspezifischen Brandschutzanforderungen für Komponenten, die im Schienenfahrzeugbau eingesetzt werden.
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Diese europaweite Norm untersucht, wie leicht sich Polstermöbel (also die Kombination aus Bezug und Schaumstoff) durch kleine Missgeschicke entzünden lassen.
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Zur Harmonisierung der unterschiedlichen vertikalen Testmethoden in Europa wurde die Euro-Norm EN 13501-1 etabliert, die im Kern auf dem Single-Burning-Item-Test (SBI) basiert. Sie gilt in Deutschland parallel zur DIN 4102.
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ÖNORM B 3825 (Für Bezugsstoffe): Auch hier simuliert das Labor eine Sitzgelegenheit. Eine Flamme wird direkt in den Knick zwischen Sitz und Lehne gerichtet. Damit der Stoff besteht, darf er nach dem Wegnehmen der Flamme maximal 10 Sekunden lang weiterbrennen und maximal 60 Sekunden lang nachglimmen.
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Diese Schweizer Prüfmetrik ist vergleichbar mit der deutschen DIN 4102 für Einzelmaterialien im Brandschacht
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