Häufige Fragen

Was bewirken „schwer entflammbare Möbel“ ?

 
Schwer entflammbare Möbel sollen im Fall eines Brandereignisses die Ausbreitung eines Brandes nicht forcieren sondern verzögern oder gar verhindern.
Dies wird durch den Einsatz von Materialien erreicht, welche sich schwer entzünden, von selbst verlöschen oder gar nicht brennen.
Eine weitere wichtige Eigenschaft von schwer entflammbaren Materialien ist eine geringere Rauchgasemmission.
 

Was bedeuten die Piktogramme  Pitkogramm schwer entflammbar und  Pitkogramm schwer entflammbarauf unserer Website ?
 
Pitkogramm schwer entflammbar Die Möbel mit diesem Piktogramm bestehen ausnahmslos aus Materialien, welche schwer entflammbar sind.
Diese Materialien sind jedes für sich nach DIN 4102 B1 oder nach BS 5852 II crib 5 getestet und zertifiziert.
Darüber hinaus können die Materialien den sog. Zigarettentest EN 1021 -1 oder Streichholztest EN 1021 -2 bestanden haben.
Wenn Ihre Brandschutzauflage keinen Test des Gesamtmöbels oder des gesamten Polsterverbundes fordert, können die Möbel dieser Kategorie für Ihre sensiblen Brandschutzbereiche zulässig sein. Die Freigabe kann nur die zuständige Brandschutzbehörde erteilen, welche die Brandschutzauflage ausgesprochen hat.
   
 Unser Tipp: Speichern Sie die vorausgewählten Möbel auf dem verfügbaren Merkzettel/Warenkorb und holen Sie sich damit die Freigabe der Behörde ein.
 
Pitkogramm schwer entflammbar Die Möbel mit diesem Piktogramm verfügen grundsätzlich über alle Eigenschaften der vorgenannten Kategorie.
Zusätzlich wurde der Polsterverbund oder das komplette Möbel dem sog. Papierkissentest nach DIN 54341  unterzogen.
Das Bestehen dieses Testverfahrens zieht die höchstmögliche deutsche Brandschutzklassifizierung für Möbel  p-a nach DIN 66084 nach sich. Die Einhaltung dieser Norm kann Bestandteil einer Brandschutzauflage sein und wird in diesem Fall konkret benannt. Enthält Ihre Brandschutzauflage die Forderung DIN 66084 p-a, können Sie nur Möbel mit dem Plus Piktogramm einsetzen.
   
 Hier gelangen Sie direkt zu den Möbeln, welche nach DIN 66084 zertifiziert sind.
 

Was bedeutet: zertifiziert ?

Unsere Möbel bestehen grundsätzlich komplett aus Komponenten (Bezugsstoff, Polsterschaum, Gestellaufbau und Gestell),
welche aus schwer entflammbaren Materialien gefertigt sind. Alle diese Materialien haben sich verschiedenen Brandtests unterzogen
und sind entspechend nach DIN 4102 B1 oder British Standard BS 5852 II crib 5 zertifiziert. Weitere Zertifizierungen für Einzelmaterialien sind die nach DIN EN 1021-1 (Zigarettentest) oder nach DIN EN 1021-2 (Streichholztest).
Neben den Einzelmaterialien kann auch der Polsterverbund (Polsterträger + Polsterschaum + Bezug) oder gar das komplette Möbel getestet uns zertifiziert werden. Hier handelt es sich i.d.R. um den sog. Papierkissentest nach DIN 54341  oder den sog.  Holzstapeltest nach BS 5852 II crib 5
Zertifikate bekommen Sie von uns auf Anfrage. (Hier finden sie zusätzlich alle wichtigen Normen im Überblick)
 
 
Gibt es Möbel nach B1 ?
 
Eindeutig: NEIN! Der Begriff „schwer entflammbar" ist ein Begriff aus der Brandklassenzertifizierung für Baustoffe nach DIN 4102 und entspricht der Klassifizierung B1.
Die DIN 4102 sieht die Prüfung von Baustoffen auf ihr Brandverhalten vor und ist an genaue Testkriterien gebunden. Die Prüfung findet in einem definiertem
Brandschacht statt, wo Möbel u.a. schon aufgrund ihrer Dimensionen nicht hineinpassen.
Darüber hinaus ist ein Möbel kein einzelner Baustoff, sondern ein Verbund aus mehreren Baustoffen (Gestell Holz/Metall, Polsterschaum, Bezugsstoff etc.), wobei
diese, einzeln betrachtet durchaus nach DIN 4102 auf B1 getestet und zertifiziert sein können.
Fazit: Möbel als Ganzes sind für das B1 Testverfahren i.S. der DIN 4102 nicht geeignet. Deshalb kann es, streng genommen, auch keine nach B1 getesteten Möbel geben. Für Möbel gibt es andere Testverfahren.
 
 

Wie müssen Möbel beschaffen sein, um in sensiblen Brandschutzbereichen eingesetzt werden zu können?
 

Grundsätzlich müssen Möbel, die in Bereichen erhöhter Brandschutzanforderung (z.B. B1) eingesetzt werden, ähnliche Brandeigenschaften aufweisen, wie die sonstigen dort eingesetzten Baustoffe. In A1 Bereichen (nicht brennbar) können dies nur Möbel sein, die ebenfalls aus nicht brennbaren Materialien wie z.B. Metall; Glas oder Stein etc. bestehen. In öffentlichen Bereichen trifft man oft auf die Anforderung B1 oder „schwer entflammbar". Das sind i.d.R. Bereiche mit größerem Verkehrsaufkommen (Empfangs-, Warte- und Gemeinschaftsbereiche) oder Fluchtwege (Flure, Foyers etc.). Hier besteht regelmäßig der Wunsch, Möbel auch aus brennbaren Materialien (Holz) oder Polstermöbel einzusetzen. So, wie die nach B1 zertifizierten Baustoffe in diesen Bereichen dürfen die dort eingesetzten Möbel nicht ein eventuell auftretendes Brandereignis forcieren, sondern müssen eine Brandausbreitung erschweren bis verhindern. Grundvoraussetzung dafür ist der Einsatz von schwer entflammbaren Materialien bei Bezugsstoff, Polstermaterial, schwer oder nichtbrennbaren Sperrschichten zwischen beiden Komponenten und ggf. schwer entflammbaren Gestellaufbauten und selbstverlöschende   Kunststoffteile. Weiterhin muss das Möbel in seiner Gesamtheit bzw. der eingesetzte Polsterverbund genormte Brandtests für Möbel bestanden haben und darüber zertifiziert sein. In diesen Brandtests muss anhand konkreter Kriterien (Beflammungsdauer, Normierung der Zündquelle, Brandzeit, Verlöschzeit, Ausbreitung der Brandbeschädigung etc.) nachgewiesen werden, dass das Möbel eine Brandausbreitung hemmt, nicht befördert. Wie an anderer Stelle schon erwähnt,  gibt es für Möbel/Polstermöbel keine genaue Definition für B1 Tauglichkeit oder die offizielle Bezeichnung „schwer entflammbares“ Möbel. Brandschutzexperten sehen aber in einem bestandenen Test des Gesamtmöbels nach DIN 54341, dem sogenannten „Papierkissentest“ eine Gleichwertigkeit zu B1 Anforderungen an Baustoffe. Wenn ein Zertifikat für den Materialverbund oder das Gesamtmöbel nicht vorliegt, obliegt es der Entscheidung der örtlichen Brandschutzbehörde, inwieweit ein Möbel aufgrund seiner Materialzusammensetzung für brandsensible Bereiche zugelassen wird.

Fazit: Grundsätzlich sollen bei Möbeln ausschließlich schwer entflammbare oder nicht brennbare Materialien im Verbund eingesetzt werden. Eine Mischung   mit "normal entflammbaren" Materialien muss in jedem Fall vermieden werden, da dies hinsichtlich des gewünschten Zieles immer kontraproduktiv ist. Wenn möglich, sollte eine Einstufung des Gesamtmöbels nach DIN 66084 Klasse P-a angestrebt werden, da ein solch zertifiziertes Möbel im Brandfall ebenso brandhemmend wirkt, wie ein B1 Baustoff nach DIN 4102. Aber auch ohne das Zertifikat kann die Brandschutzbehörde nach Einzelprüfung der Möbel und deren Materialien eine Zustimmung zum Einsatz in B1 Bereichen erteilen.
 

Sind nicht brennbare Möbel die Lösung ?

         
Nicht brennbare Möbel sind auf jeden Fall eine bzw. DIE Lösung, Brandlasten komplett zu vermeiden. Allerdings müssen diese Möbel dann auch aus nicht brennbaren Materialien bestehen.
          Die Auswahl ist nicht besonders groß. Das kann dann nur Metall, Stein/Beton oder Glas sein. Für Warte- und Empfangsbereiche sicher nicht die bevorzugte Materialwahl.
          In den seltensten Fällen besteht die Feuerwehr oder die Brandschutzbehörde jedoch auf auschließlich nicht brennbare Möbel.
          In, zur Rettung notwendigen Treppenräumen gibt es keine Alternative zu nicht brennbaren Möbeln. In, zur Rettung notwendigen Fluren jedoch besteht bei brennbaren Möbeln die Möglichkeit der                "Duldung als Brandlast".  Dies hängt zum einen von der Fluchtwegsituation, zum anderen von der Beschaffenheit der Möbel ab.
          Einer Empfehlung des AGBF (Arbeitskreis Vorbeugender Brand- und Gefahrenschutz) zur Risikoeinschätzung von Brandlasten in Rettungswegen (2014-5) zufolge, sollen diese Möbel über ein                    schwer entflammbares Untergestell und  einen nach DIN 66084 P-a zertifizierten Polsterverbund oder über eine Umhüllung mit nichtbrennbarem (A)-Material verfügen.
          Möbel mit diesem zertifizierten Polsterverbund erkennen Sie auf unserer Website an dem grünen Plus im  Brandschutzpiktogramm und finden diese auf unserer Website hier.



Welche Testverfahren gelten in Deutschland für die Beurteilung/Klassifizierung des Brandverhaltens von Polstermöbeln?


In Deutschland gibt es eine Reihe von Testverfahren für das Brandverhalten von Möbeln. Bei Polstermöblen ist die "kritische Masse" das Polster mit seinem Bestandteilen Polsterträger, Polsterschaum und Bezugsstoff. Relevant sind hier im wesentlichen 3 Testverfahren, welche auf Polstermöbel und/oder auf seine Materialkomponenten anwendbar sind.
 
Norm DIN 1021 – 1: » Zigarettentest –kleinste Brandlast, Test Einzelmaterial und Polsterverbund
Norm DIN 1021 – 2: » Streichholztest – zweitkleinste Brandlast, Test Einzelmaterial und Polsterverbund
Test nach DIN 54341: » Papierkissentest – Prüfung nur als Polsterverbund
Zur Beurteilung des Brandverhaltens von Polstermöbeln wird immer der Polsterverbund nach den vorgenannten Verfahren geprüft und zertifiziert.
Das Bestehen der Testverfahren führt zu einer Klassifizierung nach DIN 66084 wie folgt:

 
  1. Zigarettentest nach DIN 1021-1Klasse P-c = geringste Anforderung
  2. Streichholztest nach DIN 1021-2Klasse P-b = mittlere Anforderung
  3. Papierkissentes nach DIN 54341Klasse P-a = höchste Anforderung

Möbel, die den Papierkissentest nach DIN 54341 erfolgreich bestanden haben, weisen ähnliche Brandeigenschaften auf, wie Baustoffe, die nach DIN 4102 als „schwer entflammbar“ (B1) klassifiziert sind. Diese Möbel und sind für den Einsatz in „B1-Bereichen“ nach Ansicht von Brandschutzexperten grundsätzlich geeignet. Europaweit anerkannt ist darüber hinaus der Brandtest nach British Standard BS 5852 Crib 5, nach dem vor allem Polsterschäume getestet werden.
Hier handelt es sich um den sog. Holzstapeltest, welcher etwa genau so anspruchsvoll wie der Papierkissentest ist. (siehe Video).
 
               

Wie komme ich zu meinem passenden Angebot ?
         
Grundsätzlich gibt es auf unserer Website 2 Gruppen von schwer entflammbaren Möbeln:
 
  1. Die Möbel, welche komplett aus schwer entflammbaren Materialien bestehen und
  2. Welche zusätzlich nach DIN 66084 in die Klasse P-a eingestuft sind.
Sollten Sie sich nicht sicher sein, welche Kategorie für Sie zutreffend ist, helfen wir gern in einem persönlichen Telefon-Gespräch.
 
Nach dem Sie wissen, welche Produktgruppe für Ihre Belange die richtige ist, finden Sie auf der Seite des gewählten Modells und des konkreten Möbels (Sessel, 2-Sitzer etc.)
Die Möglichkeit, Gestell, Gestellfarbe, den Bezug und ggf. Filzgleiter zu konfigurieren.
Nach Abschluß der Konfiguration finden Sie eine Abbildung des gewählten Möbels und den zutreffenden Preis (zuzügl. MWSt.)
Dieses Möbel können Sie jetzt entweder in den Warenkorb für eine Direktbestellung legen oder auf den Merkzettel für eine konkrete Preisanfrage speichern.
Die Preise auf unserer Website sind immer inklusive Anlieferung frei Bordstein ohne Vertragen und Entsorgung der Verpackung.
Weitergehender Service muss angefragt werden.
Auf eine Preisanfrage bekommen Sie von uns ein individuelles Angebot. Auf eine Direktbestellung hin erhalten Sie eine automatische Bestellbestätigung aus unserem Shopsystem.
 


Wie sind die Lieferzeiten ?

Da die beauftragten Möbel für Sie konkret angefertigt werden beträgt die Lieferzeit 6-8 Wochen im Standard.
Weihnachtsfeiertage und Betriebsruhen während der Sommer-Urlaubszeit können die Lieferzeit verlängern.
 


Wie werden die Möbel angeliefert ?
 
Die schwer entflammbaren Möbel werden bei Lounchmöbeln und Stühlen komplett montiert angeliefert.
Sitzbänke und Tische können teilmontiert angeliefert werden und müssen auf der Baustelle fertig montiert werden.
Genauere Informationen finden Sie in den konkreten Produktbeschreibung.
Die Standard-Lieferart ist frei Bordstein. Hier erfolgt die Lieferung mit 1 Fahrer. Abladeunterstützung wird erbeten und vorausgesetzt.
Eine Lieferung frei Haus oder frei Verwendungsstelle mit Vertragen und Mitnahme der Verpackung erfolgt mit 2 Fahrern
und ist gegen Aufpreis (auf Anfrage) bestellbar. Hier muss keine Abladehilfe gestellt werden.
 

Sind Ihre Möbel als „schwer entflammbar“ gekennzeichnet ?
 
Ja ! Je nach Hersteller erhalten die Möbel entweder ein eingenähtes Fähnchen mit dem entsprechenden Brandschutzsymbol oder einen eindeutigen
Aufkleber auf der Unterseite des Möbels.
Zusätzlich erhalten Sie i.d.R. schon mit Ihrem Angebot, spätestens mit der Auftragsbestätigung die entsprechenden Brandschutzzertifikate / Prüfberichte.
 


Wie kann ich zahlen ?
 
Bei einem Direktkauf in unserem Onlineshop stehen Ihnen die üblichen  Zahlungsmöglichkeiten für Onlineshops wie paypal, sofortübeweisung etc. zur Verfügung.
Bei Abholung der Möbel in unserem Ladengeschäft können Sie in bar oder mit Karte zahlen.
Bei Direktbestellungen auf der Website ist kein Kauf auf Rechnung möglich.
Hierzu fordern Sie bitte Ihr individuelles Angebot an. Behörden und öffentliche Einrichtungen können bei uns grundsätzlich ohne Bonitätsprüfung auf Rechnung kaufen. Bei Unternehmen der freien Wirtschaft und bei Privatpersonen machen wir einen Kauf auf rechnung von einer positiven Bonitätsprüfung abhängig.